Aufgaben und Ziele
Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben und beschäftigt Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Sie steht allen Menschen mit Handicap offen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.
Die WfbM muss eine Anerkennung bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) erwirken, um als Werkstatt gemäß § 219 SGB IX offiziell tätig zu werden.
Unsere Aufgabe laut dem neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist es, Menschen mit Behinderung eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung in einem geschützten Rahmen anzubieten und ihnen zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Unser Ziel ist es, nicht nur ein breites Angebot an Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen, sondern auch durch geeignete Maßnahmen den Übergang einzelner Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Zielsetzungen sind immer individuell und orientieren sich in erster Linie an den Interessen, Fähigkeiten und Wünschen unserer zu betreuenden Mitarbeiter.
Die Werkstatt gliedert sich in zwei Bereiche: Den Berufsbildungsbereich (BBB) und den Arbeitsbereich (AB).