Werkstattrat
Die Interessen unserer Beschäftigten mit Behinderung stehen bei uns an erster Stelle. Unsere Werkstatträte der Westeifel Werke und der EuWeCo setzen sich für all unsere zu betreuenden Mitarbeiter ein. Sie fungieren als Bindeglied zwischen zu betreuenden Mitarbeitern und Geschäftsführung, sind eine Anlaufstelle und Interessenvertretung aller Kollegen mit Behinderung, gestalten soziale Aktivitäten in der Werkstatt mit und kümmern sich beispielsweise um
- Lohn
- Arbeitszeiten
- Arbeitssicherheit
- Urlaubsplanung
- Beschwerden von Kollegen
- Geburtstagsgeschenke
- Anregungen für Feste und Ausflüge
- Mitwirkung bei Betriebsvereinbarungen.
Der Werkstattrat der Westeifel Werke besteht aus sieben Vertretern aller Standorte, der der EuWeCo aus fünf. Beide sind nach den vorgeschriebenen Regeln für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Während regelmäßiger Sitzungen an den verschiedenen Standorten besprechen die Mitglieder der Werkstatträte die diversen Themen und die zukünftige Entwicklung der Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben und der Werkstättenlandschaft.
Über die Westeifel Werke und EuWeCo hinaus sind die Werkstatträte in der Landesarbeitsgemeinschaft WfbM Rheinland-Pfalz tätig, sodass sie auch auf Landesebene ein politisches Mitspracherecht haben.
Durch die gesetzliche Vorgabe der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) haben Werkstatträte allgemein eine deutliche Aufwertung erfahren. Dies ist im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zum 1.1.2017 neu geregelt.
Gewählte Vertrauenspersonen der Westeifel Werke sowie der EuWeCo und eine Assistentenstelle unterstützen die Arbeit des jeweiligen Werkstattrats und stehen ihnen als Ansprechpartner zur Seite.